1. Gründung und Rechtsform Rund 127 km Gewässer befinden sich im Zuständigkeitsbereich des Verbandes. Besonders bei ihrer
Unterhaltung und Instandsetzung spielen Gesichtspunkte des Natur- und Landschaftsschutzes eine bedeutende Rolle.
In den vergangenen Jahren sind schon mehrere größere Gewässer, die vom Verband zu unterhalten sind, so
umgestaltet worden, daß statt des früher üblichen rein technischen Ausbaues mit ,,toten" Ufersicherungen
wie Bongossiflechtmatten oder Betonsteinen, wo immer es möglich war, Uferabflachungen und Aufweitungen des
Querschnittes vorgenommen wurden, die der Entwicklung eines natürlichen Uferröhrichtes Raum geben.
Beim Freihalten des für die Abführung des Niederschlagswassers erforderlichen Querschnittes des
Gewässers wird behutsam vorgegangen, indem - wo immer dies möglich ist - nur abschnittsweise der
Bewuchs im Gewässer gemäht wird oder die Ufer im zwei- oder mehrjährigen Turnus wechselseitig
gemäht werden. Bei gleichzeitiger Sicherung der Ufer wird damit auch das Selbstreinigungsvermögen der
sowieso nur langsam fließenden Gewässer verbessert. Auch in den nächsten Jahren wird der Verband
weitere naturnahe Umgestaltungen an den bis auf wenige Ausnahmen künstlichen Gewässern vornehmen. Rund 26 km Deichverteidigungswege auf den Deichkronen dienen dem Verband nicht nur zur Unterhaltung
der Deiche und zur Heranführung von Hilfskräften und Material bei Hochwasser- und Sturmflutgefahren,
sondern werden von den Bremer Bürgerinnen und Bürgern als beliebte Fuß- und Radwanderwege
gerne benutzt. Zahlreiche Bänke und Sitzgruppen, die aus Mitteln der Stiftung Wohnliche Stadt finanziert und
vom Verband aufgestellt wurden, laden zum Ausruhen ein.
Man blickt in Fließrichtung der Weser auf die Nordsee. Der Schnitt liegt rechtwinklig zur Weser.
Der Bremische Deichverband am linken Weserufer wurde durch Verordnung des Senats der Freien Hansestadt Bremen
am 30. September 1947 gegründet. In ihm wurden die damals getrennt bestehenden Deichverbände für die
Neustadt und das Obervieland, für das Niedervieland und der Huchtinger Deichverband sowie 23 Stau- und
Wasserverbände zusammengeschlossen. Er ist als Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über
Wasser- und Bodenverbände vom 12. Februar 1991 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit
Selbstverwaltung.
2. Aufgaben
Die Hauptaufgaben des Verbandes sind, seine Mitgliedsgrundstücke zu entwässern, zu bewässern
und vor Hochwasser und Sturmfluten zu schützen. Hierzu sind Gewässer herzustellen, auszubauen und zu
unterhalten, Deiche zu bauen und zu unterhalten und die notwendigen Siele, Schöpfwerke und sonstigen Anlagen
zu bauen und instandzuhalten.
3. Mitglieder, Verbandsgebiet
Mitglieder des Verbandes sind die Eigentümer und Eigentümerinnen de‘ im Verbandsgebiet liegenden
Grundstücke. Diese sogenannte dinglichE Mitgliedschaft bedeutet, daß mit dem Eigentum am
Grundstück diE Mitgliedschaft automatisch begründet wird. Es bestehen rund 28.00 Einzelmitgliedschaften.
Das Verbandsgebiet umfaßt im wesentlichen dIE eingedeichten Flächen des links (neustadtseitig) der
Weser gelegener Stadtgebietes von Bremen.
4. Selbstverwaltung
Die Mitglieder des Verbandes wählen alle 5 Jahre per Briefwahl in 20 Wahlbezirken einen 20-köpfigen
Ausschuß als Vertretungsorgan, das die traditionelle Bezeichnung "Deichamt" trägt.
Seine wichtigsten Aufgaben sind der Erlaß und die Änderung der Satzung, die Wahl des Vorstandes,
die Festsetzung der Beitragssätze und des Haushaltsplanes sowie allgemein die Beratung und
Beschlußfassung über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Als
Unterausschuß besteht ein Haushaltsausschuß, der bei der Aufstellung der Haushaltspläne
mitwirkt und die finanziellen Angelegenheiten des Verbandes überwacht. Der Senator für Frauen,
Gesundheit, Jugend, Soziales und Umweltschutz führt die Rechtsaufsicht über den Verband.
Der Vorstand wird vom Deichamt für eine 5-jährige Amtsperiode gewählt und besteht aus
dem Vorsteher (Deichhauptmann), dem stellvertretenden Vorsteher (II. Deichhauptmann) und drei Beisitzern.
Der Vorstand leitet den Verband nach Maßgabe der gesetzlichen und satzungsmäßigen
Bestimmungen und in Ausführung der Beschlüsse des Deichamtes und beschließt hierbei
insbesondere über die Aufstellung des Haushaltsplanes, die Aufstellung der Jahresrechnung, Stellungnahmen
zu Vorhaben anderer Träger, bei denen Verbandsbelange berührt werden und über
Personalangelegenheiten. Der Vorsteher (Deichhauptmann) vertritt den Verband nach außen und
ist oberster Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten des Verbandes.
5. Erfüllung der Aufgaben
Der Hochwasser- und Sturmflutschutz wird mit insgesamt 63,5 km Strom- und Flußdeichen an Weser,
Ochtum und Varreler Bäke gewährleistet. Die Bedeichung der Nebenflüsse Ochtum und
Varreler Bäke ist nach wie vor notwendig und wird regelmäßig unterhalten, da bei länger
geschlossenem Sturmflutsperrwerk an der Ochtummündung die Wasserstände in den
Nebenflüssen durch Oberwasser weit über die natürliche Geländehöhe ansteigen
können.
Die Deiche haben in allen Bereichen die von der Wasserbehörde festgesetzten Höhen und
Abmessungen, denen die auf das Jahr 2100 hochgerechneten Sturmflutwasserstände zugrunde liegen;
in einigen Abschnitten liegen die Deichkronen noch höher, da sie für die vor dem Weserausbau
wesentlich höher eintretenden Hochwässer aus dem Oberlauf ausgelegt waren. Die letzte
Deicherhöhung wurde vom Verband in den Jahren 1989 und 1990 an einem Teilabschnitt des Ochtumdeiches
durchgeführt, der vor der Inbetriebnahme des Ochtumsperrwerkes als Notüberlauf für den
Sturmflutfall diente. Mit einem Aufwand von rund einer Million DM wurde der Deichabschnitt auf die notwendige
Höhe gebracht. Die dabei erforderliche Umlegung von Gewässern wurde unter Berücksichtigung
aller ökologischen Gesichtspunkte durchgeführt; so wurden neben einer naturnahen Gestaltung des
Gewässers selbst vor dem Bau alle Fische entnommen und später wieder eingesetzt. Auch wertvoller
Pflanzenbestand wurde umgesetzt. Bei Tieren und Pflanzen waren auch mehrere stark gefährdete Arten der
Roten Liste vertreten, die erhalten werden konnten.
Der Verband ist in den Katastrophenabwehrplan für Hochwasser und Sturmfluten fest eingebunden. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes schließen Deichscharte und Siele, kontrollieren die Deiche
und sonstigen Anlagen und beheben kleinere Schäden. Bei den Kontrollaufgaben werden sie von ehrenamtlichen
Mitarbeitern, den sogenannten Deichgeschworenen, unterstützt. Bei größeren drohenden oder schon
aufgetretenen Schäden kommen unter Leitung des Senators für Inneres die Hilfsorganisationen wie
Feuerwehren, Technisches Hilfswerk und gegebenenfalls die Bundeswehr zum Einsatz. Der Verband hält
mehrere zehntausend Sandsäcke, Sand, Pfähle, Bohlen und sonstiges Material für die
Deichverteidigung ständig einsatzbereit.
Zur Sicherung der Wasserstände, die für die Bewässerung notwendig sind, betreibt der
Verband zwei Flußstauanlagen in der Ochtum und in der Varreler Bäke sowie rund 50 kleinere Kulturstaue
in den Gräben und Fleeten. Für die Abführung des überschüssigen Niederschlagswassers
aus dem Verbandsgebiet bei normalen Wasserständen in den Flüssen bestehen 11 Siele.
Der Verband erledigt diese Aufgaben mit einem Beitragsaufkommen seiner Mitglieder von rund 2,6 Millionen DM jährlich.
Der Bremische Deichverband am linken Weserufer erhält zur Erfüllung seiner laufenden Aufgaben keine staatlichen oder sonstigen Zuschüsse.
(Ergänzung: In 2005 ist das Volumen des Haushaltes durch die Übertragung zusätzlicher Aufgaben vom Land Bremen auf den Deichverband auf ca. 2,65 Millionen EURO gestiegen.)
Und hier ein Profilschnitt, stark überhöht, durch Bremen.
Eingezeichnet sind die Deiche und die durchfließenden Gewässer.
Links davon die Weser und die "Kleine Weser", die Bremer Neustadt und die "Ochtum". Auf der ganz linken Seite erkennt man die Varreler Bäke.
Die Bremer Altstadt liegt rechts neben dem Bremer Dom. Der erste Graben ist die "Kleine Wümme" und ganz außen rechts erkennt man die "Wümme".